{"id":641,"date":"2010-09-18T16:51:26","date_gmt":"2010-09-18T16:51:26","guid":{"rendered":"http:\/\/dorothee-elisabeth-tretschlaff.de\/?p=641"},"modified":"2020-11-18T18:02:19","modified_gmt":"2020-11-18T17:02:19","slug":"6-vortrag-dominikanerkloster-vinzenz-czech","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.dorothee-elisabeth-tretschlaff.de\/?p=641","title":{"rendered":"Dr. Vinzenz Czech: \u201cVom Kurf\u00fcrsten zum K\u00f6nig. Friedrich III.\/I. von Brandenburg-Preu\u00dfen und die Rechtsprechung um 1700\u2033"},"content":{"rendered":"<h5>6. Vortrag Dominikanerkloster: Freitag, 17.09. 20:15, Dr. Vinzenz Czech, Potsdam<\/h5>\n<p>Dr. Vinzenz Czech lehrt und forscht am Lehrstuhl Landesgeschichte des Historischen Instituts der Universit\u00e4t Potsdam. Sein Schwerpunkt ist die Geschichte Brandenburg-Preu\u00dfens auch unter dem Aspekt von (h\u00f6fischen) Zeremonien und Inszenierungen als sichtbar gewordener Macht- und Rechtsanspruch von Herrschern der Fr\u00fchen Neuzeit.<\/p>\n<p>F\u00fcr seinen Vortrag, der die Themenwoche abschlo\u00df, nahm sich Czech explizit die vorliegenden Akten zum Fall Dorothee Elisabeth Tretschlaff aus dem Geheimen Preu\u00dfischen\u00a0 Staatsarchiv vor und erl\u00e4uterte Punkt f\u00fcr Punkt anhand der dort ablesbaren Amtswege und Ereignisse, was unter dem Rechtssystem in Brandenburg-Preu\u00dfen um 1700 zu verstehen ist.<!--more--><\/p>\n<p>Czech begann einleitend mit der Feststellung, dass die damalige Rechtspflege, deren Struktur und Kontrolle mit unserem heutigen Rechtsverst\u00e4ndnis kaum in Einklang zu bringen ist. Der Kurf\u00fcrst von Brandenburg Friedrich III., der sich 1701 zum K\u00f6nig Friedrich I. in Preu\u00dfen in K\u00f6nigsberg kr\u00f6nte, herrschte zwar \u00fcber Gebiete, die sich von Rhein bis ans Baltikum erstreckten, aber weder handelte es sich bei seinem Einflu\u00dfbereich um ein geschlossenes noch um ein homogenes Land: vielmehr war seine Einflu\u00dfm\u00f6glichkeit u.a. auf die Rechtsprechung sehr unterschiedlich &#8211; er mu\u00dfte jeweils auf lokale Gepflogenheiten, gewachsene Strukturen und Privilegien R\u00fccksicht nehmen.\u00a0 Zum preu\u00dfischen Staat, wie wir ihn aus dem 19. Jahrhundert kennen, war es noch ein weiter Weg &#8211; eine Zugriffsm\u00f6glichkeit des Landesf\u00fcrsten war um 1700 u.a. auch in Rechtsdingen nicht allerorts gegeben.<\/p>\n<p>Die geltenden Regelungen im Gebiet der Uckermark lassen sich am Beispiel des Falles Tretschlaff genau nachzeichnen.<\/p>\n<p>Obristleutnant von M\u00fcnchow, ein pommerscher Landadeliger in milit\u00e4rischen Diensten erwarb 1694 von den von Holtzendorffs das Dorf Fergitz inklusive der niederen und oberen Gerichtsbarkeit. Das bedeutet, dass er, was durchaus \u00fcblich war, auch ohne jedwede juristischen Kenntnisse Gericht f\u00fchren und Bestrafungen bis hin zur Todesstrafe erlassen konnte.<\/p>\n<p>Als die Magd Dorothee in Fergitz der Buhlschaft mit dem Teufel bezichtigt wird, ist es also nur folgerichtig, dass von M\u00fcnchow der Anzeige einen Prozess folgen l\u00e4\u00dft. Er f\u00fchrte diesen nicht selbst, sondern beauftragte damit den uckerm\u00e4rkischen Fiskal Friedrich Roth, einen Rechtsbeamten, bei dem es sich m\u00f6glicherweise ebenfalls nicht um einen ausgebildeten Juristen handelte.<\/p>\n<p>Roth wird den Prozess mit einer sogenannten g\u00fctlichen Befragung er\u00f6ffnet haben, inwieweit und ob dabei bereits mit dem Einsatz von Foltermitteln gedroht oder diese zur Einsch\u00fcchterung der Beklagten gezeigt wurden, l\u00e4\u00dft sich nicht belegen. Die dabei niedergeschriebenen Akten verschickt Roth, der sich ein Urteil in einem Zauberei-Prozess ebenfalls nicht zuzutrauen scheint, an die Universit\u00e4t Greifswald an die dortigen Jura-Professoren, damit diese ein Urteil treffen sollten.<\/p>\n<p>Greifswald geh\u00f6rt 1701 nicht zu Brandenburg-Preu\u00dfen. Auch an der Wahl dieser Universit\u00e4t, die im Gegensatz zur calvinistisch orientierten Universit\u00e4t in Frankfurt Oder, lutherisch gepr\u00e4gt war, kann man ablesen, wie unwichtig damals selbst der territoriale Kontext eines Landes in Rechtsfragen war &#8211; Greifswald war vermutlich schlicht einfacher und schneller zu erreichen &#8211; um nach Frankfurt zu gelangen, h\u00e4tte die beschwerliche Reise durch die unzug\u00e4ngliche und dicht bewaldete Schorfheide f\u00fchren m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Die Greifswalder Juristen pr\u00fcfen die Akten und bem\u00e4ngeln am Prozess u.a. nicht sorgf\u00e4ltig gef\u00fchrte Zeugenbefragungen und fehlende \u00dcberpr\u00fcfung von Aussagen der Angeklagten. Ohne dass ein Urteil gef\u00e4llt wird, werden die Akten wieder zu Roth geschickt, der daraufhin weitere Zeugen und die Angeklagte wieder befragt. Die neuen Akten werden wiederum nach Greifswald geschickt und diesmal entscheiden die Juristen der Rechtsfakult\u00e4t auf schuldig wegen Buhlerei mit dem Teufel. Sie erlassen ein &#8222;ehrenhaftes&#8220; Todesurteil &#8211; Enthauptung durch das Schwert und sobald das schriftliche Urteil von Roth in Empfang genommen wird, l\u00e4\u00dft er es am 17. Februar 1701 in Fergitz an der 15-j\u00e4hrigen Magd vollstrecken.<\/p>\n<p>Zu diesem Zeitpunkt und noch bis zum 17. M\u00e4rz befand sich der Kurf\u00fcrst Friedrich III., dessen Kr\u00f6nung zu Friedrich I. am 18. Januar 1701 keinerlei Macht- und Einflu\u00dfzuwachs bedeutet hatte, in K\u00f6nigsberg. Es war ein h\u00f6fischer Beamter, Hoffiskal Eberhard Marks, der von den ersch\u00fctternden Ereignissen (und das mu\u00df ein sogenannter Hexenprozess 1701 bereits gewesen sein &#8211; das letzte Todesurteil wegen Zauberei lag da schon 14 Jahre zur\u00fcck), von dem Gerede und der Unzufriedenheit dar\u00fcber h\u00f6rte und seinen Landesf\u00fcrsten am 22. Februar davon in Kenntnis setzten wollte. Dieses Schreiben hat Friedrich I. sicherlich nie pers\u00f6nlich erreicht. Mitglieder der h\u00f6fischen Verwaltung werden werden sich damit befasst haben und einer von ihnen, <a href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Georg_von_Berchem\" target=\"_self\" rel=\"noopener noreferrer\">Georg von Berchem<\/a> beauftragt in der Folge den uckerm\u00e4rkischen Hof- und Landrichter Thomas B\u00f6ttcher mit der Untersuchung des Falles.<\/p>\n<p>Neben den von Dr. Katrin Moeller bereits beschriebenen Ergebnissen dieser Untersuchung ist es interessant hervorzuheben, dass abgesehen vom fehlenden juristischen Beistand der Dorothee (was den Ausgang des Verfahrens nicht unwahrscheinlich negativ beeinflu\u00dft hat &#8211; m\u00f6glicherweise w\u00e4re sie sonst freigesprochen worden) auch keiner der von B\u00f6ttcher befragten Zeugen aus Fergitz f\u00fcr sie eingestanden ist.<\/p>\n<p>B\u00f6ttchers Einsch\u00e4tzung f\u00e4llt einerseits kritisch aus, er bem\u00e4ngelt die fehlende Verteidigung und teilt nicht die Meinung, dass Dorothee sich mit dem Teufel eingelassen habe &#8211; vielmehr sieht er sie als einen Fall f\u00fcr den Arzt (wegen <em>Melancholia<\/em>). Andererseits gibt es f\u00fcr ihn am Ablauf des Prozesses nichts grunds\u00e4tzlich zu bem\u00e4ngeln. Von M\u00fcnchow ist de facto nichts zu unterstellen. Er hat seine Kompetenzen keineswegs \u00fcberschritten und so gibt dieser auch offen zu, dass er von rechtlichen Dingen nichts verst\u00fcnde.<\/p>\n<p>Das letzte Dokument ist ein Antwortsschreiben zu B\u00f6ttchers Bericht aus dem Umfeld des Geheimen Rates, verfasst im Juni 1701. Hier wird deutlich, dass der Landesf\u00fcrst zwar &#8222;einiges bem\u00e4ngelt&#8220;, aber der Fall auf sich beruhe: Friedrich I. besitzt wie oben erl\u00e4utert eben keine Zugriffs- oder Einflu\u00dfm\u00f6glichkeit in diesen F\u00e4llen, obwohl es sich um eine obere Gerichtsbarkeit handelt.<\/p>\n<p>Czech schlo\u00df mit der Einsch\u00e4tzung, dass man an dieser Reaktion die Erkenntnis Friedrich I., beziehungsweise seiner Berater, ablesen k\u00f6nne, dass es eines u.a. rechtlichen Strukturwandels seines Landes bedurfte, wollte er sich als europ\u00e4ischer Herrscher nach innen und &#8222;international&#8220; behaupten.<\/p>\n<p>Sein Sohn Friedrich Wilhelm I. erlie\u00df 1714 ein Gesetz, dass die Vorlage von Todesurteilen festlegte. Dies werden lokale Adels-Gerichte, wie auch die St\u00e4dte mit ihrer Gerichtsbarkeit als schweren Angriff auf ihre Souver\u00e4nit\u00e4t verstanden haben. Erst im 19. Jahrhundert wurde ein verbindliches Rechtssystem, dass Zugriff des Landesf\u00fcrsten auf Todesurteile erm\u00f6glichte, eingef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Insofern machen der Fall Tretschlaff und die dazu erhaltenen Dokumente in ihrer Konsequenz deutlich, wie verfahren und schwer kontrollierbar Brandenburg-Preu\u00dfen um 1700 war &#8211; Dorothees Prozess wird der Regierung eindringlich vor Augen gef\u00fchrt haben, wie gering ihr Einflu\u00df im Land an vielen Stellen tats\u00e4chlich war.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>6. Vortrag Dominikanerkloster: Freitag, 17.09. 20:15, Dr. Vinzenz Czech, Potsdam Dr. Vinzenz Czech lehrt und forscht am Lehrstuhl Landesgeschichte des Historischen Instituts der Universit\u00e4t Potsdam. Sein Schwerpunkt ist die Geschichte Brandenburg-Preu\u00dfens auch unter dem Aspekt von (h\u00f6fischen) Zeremonien und Inszenierungen als sichtbar gewordener Macht- und Rechtsanspruch von Herrschern der Fr\u00fchen Neuzeit. 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